Wie bekomme ich Sprachtherapie / Logopädie?​

Die sprachtherapeutische Behandlung ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie benötigen eine Heilmittelverordnung für Logopädie, die Ihnen der Haus- oder Facharzt verschreibt. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Heilmittelverordnung bekommen Sie bei folgenden Ärzten:

  • Allgemeinmediziner
  • Kinderarzt, Kinder- und Jugendpsychiater
  • HNO-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe
  • Neurologe
  • Kieferorthopäde oder Zahnarzt

Wie läuft die Behandlung ab?

Jede Therapiephase beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch und einem Befund zu dem jeweiligen Störungsbild. Wir erstellen dann einen Behandlungsplan und formulieren die Therapieziele. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung berücksichtigen wir die körperlichen Voraussetzungen, den Entwicklungsstand, persönliche Interessen und die aktuelle Lebenssituation. Dazu bestellt Sie ein Therapeut in eine unserer Praxen.

Die Therapiefrequenz richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Störung. Üblich sind ein oder zwei Sitzungen pro Woche zu einem für Sie reservierten Termin.

Die Dauer der jeweiligen Therapiesitzung beträgt 30, 45 oder 60 Minuten. Darüber entscheidet der Arzt, wenn er die Verordnung ausstellt. Über den Umfang der Gesamtbehandlung kann vorab keine Aussage gemacht werden, da der Therapieerfolg von dem Ausmaß der Beeinträchtigung sowie von vielen weiteren Faktoren abhängig ist.

Was ist, wenn ich aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in die Praxis kommen kann?

Bei medizinischer Notwendigkeit verordnet Ihnen der Arzt einen Hausbesuch. In diesem Fall führen wir die Therapie gerne bei Ihnen zu Hause, im Seniorenzentrum oder in einer Einrichtung durch.

Wie bekomme ich einen Termin?

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wenn das Telefon aufgrund einer aktuellen Behandlung nicht besetzt sein sollte, sprechen Sie uns bitte auf den Anrufbeantworter. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

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