+++ Update Corona-Verordnung Stand Februar 2023 +++

Änderungen bei der Maskenpflicht

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,

entsprechend der Corona-Schutzverordnung vom 24.01.2023 gelten ab dem 01.02.2023 auch in unserer Praxis folgende Regelungen:

  • Besucherinnen und Besucher unserer Praxis sind weiterhin zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.

  • Die Beschäftigten der Praxis tragen mindestens eine medizinische Maske.

  • Bei einem positiven Corona-Test besteht ein Betretungsverbot für Praxen (genau wie für Krankenhäuser, Pflegeheime etc.) für einen Zeitraum von 5 Tagen nach dem Test-Tag.

Gerne können Sie die geltenden Regelungen unter folgendem Link nachlesen:

https://www.land.nrw/media/28293/download

Bitte halten Sie sich weiterhin in unseren Praxisräumen an die Vorgaben.

Herzlichen Dank!

+++ Update Corona-Pandemie Stand Dezember 2021 +++

Testpflicht in der Praxis

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Angehörige,

das Infektionsschutzgesetz wurde mehrfach angepasst und enthält auch einige neue Regelungen für Ihren Besuch bei uns:

Weil auch geimpfte und genesene Personen das COVID-19-Virus übertragen können, müssen wir uns und Besucher*innen der Praxis regelmäßig testen.

Alle Mitarbeiter*innen testen sich mindestens zweimal pro Woche.

Für die Patientin oder den Patienten (= die Person, für die die Verordnung ausgestellt wurde) gilt keine Testpflicht. Für Begleitpersonen, die die Patient*innen in die Therapie begleiten, gilt ebenfalls keine Testpflicht. Damit sind zum Beispiel Eltern kleiner Kinder gemeint oder Angehörige, die an der Therapie teilnehmen. Wer eine Patientin oder einen Patienten nur kurz bis zur Praxistür begleitet und dort auch wieder abholt, benötigt keinen Test.

Eltern oder Angehörige, die in der Praxis, aber außerhalb des Therapieraums warten, dürfen die Praxis nur mit gültigem Test betreten (auch bei geimpft/genesen). Sie können dafür einen Antigen-Schnelltest vorlegen (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden). Die gesetzlichen Vorgaben müssen wir alle einhalten.

Die Maskenpflicht und die Hygieneregeln unserer Praxis gelten weiterhin.

Bitte halten Sie sich innerhalb der gesamten Praxisräume an diese Vorgaben!

Vielen Dank!

+++ Update Corona-Pandemie Stand 23.04.2021 +++

Änderungen bei der Maskenpflicht

Die am 23.04.2021 in Kraft getretenen Änderungen des Bundes zum Infektionsschutzgesetz betreffen auch die Maskenpflicht bei medizinischen Dienstleistungen. In §28b Abs. 1 Ziffer 8 ist geregelt,dass von allen Beteiligten dieser Dienstleistungen „Atemschutzmasken
(FFP2 oder vergleichbar)“ zu tragen sind. Diese Regelung gilt bundesweit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 gelegen hat.

Für die Sprachtherapie bedeutet das:

Therapeut*innen und Patient*innen müssen FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Filterstandards tragen, z. B. N95- oder KN95-Masken. Ein Absetzen ist nur zulässig, soweit die Art der Leistung es erfordert:

  • Sprachtherapeut*innen dürfen die FFP2-Maske(n) für sehr kurze Zeiträume abnehmen, z. B. für das Demonstrieren einer Artikulationsposition.
  • Auch die Patient*innen dürfen für einen kurzen Blick auf das Mundbild die Maske abnehmen oder dann, wenn das Maske-Tragen während
    der Therapie nicht immer möglich ist (z.B. bei einer Schlucktherapie/Nahrungsaufnahme)

Begleitpersonen, deren Anwesenheit in der Therapie zwingend erforderlich ist, müssen ebenfalls FFP2-Masken tragen. Der aktuelle BGW-Arbeitschutzstandard für therapeutische Praxen regelt, dass nur absolut notwendige Begleitpersonen erlaubt sind und sich diese an die geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu halten haben.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit (§ 28b, Abs. 1, Ziffer 10, Satz 9)

Sinkt die 7-Tage-Inzidenz unter 100, gelten wieder die landesspezifischen Regeln. Es reicht dann, in den Praxisräumen eine medizinische Maske zu tragen.

Kinder unter 14 Jahren sind in NRW von der Pflicht, medizinische Masken zu tragen, nur dann ausgenommen, wenn diese bei ihnen nicht gut
sitzen. Sie dürfen dann ersatzweise eine Alltagsmaske tragen. Quelle: http://www.dbs-ev.de

Bitte halten Sie sich innerhalb der gesamten Praxisräume an diese Vorgaben!

Vielen Dank!

+++ Update Corona-Pandemie Stand 15.12.2020 +++

Lockdown Corona: Stimm-, Sprech-, Sprach und Schluckherapie auch
nach dem 16.12.2020 weiterhin möglich!

Liebe Patienten, liebe Eltern und Angehörigen,

am 13.12.2020 wurde der erneute Lockdown beschlossen. Die Maßnahmen gelten ab 16.12.2020, länderspezifische Ergänzungen ggf. bereits
früher.

Von der Schließung ist die Heilmittelbranche jedoch ausgenommen.

Unter Nr. 6 im Beschluss steht:
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien* sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.

Verordnete Leistungen sind medizinisch notwendig und sollen ausgeführt werden.

Quelle:
www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf

Videotherapie als Alternative

Wenn Sie die Praxis trotzdem nicht gern betreten möchten, um Ihr Infektionsrisiko zu verringern, bieten wir Ihnen die von allen Kassen
genehmigte Videotherapie wieder an. Ihr Therapeut / Ihre Therapeutin wird Sie dazu gern beraten und Ihnen alle erforderlichen Schritte
erklären.

Wir wünschen Ihnen bereits jetzt ein frohes Fest und erholsame Ferientage!

+++ Update Corona-Pandemie Stand 02.11.2020 +++

Die am 28.10.2020 durch Bund und Länder beschlossenen zusätzliche Corona-Maßnahmen treten ab heute in Kraft. Wir als Heilmittelerbringer sind nicht von den Konsequenzen des „Lockdown“ betroffen und werden weiterhin unser Therapieangebot aufrechterhalten. Anders als zum Jahresbeginn, ist die Heilmittelbranche diesmal im Gesetzestext eindeutig von der Schließung ausgenommen.

Unter Nr. 8 im Beschluss steht:
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Grund dafür ist die medizinische Notwendigkeit, welche durch die verordnenden Ärzte festgestellt wurde.

Daher freuen wir uns, Sie auch weiterhin in der Praxis oder bei Ihnen zuhause therapeutisch begleiten zu können.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Team der Sprachtherapeutischen Praxis Gottzmann & Schrooten

(Quelle: https://www.dbs-ev.de/news-einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1727&cHash=a74a2ce31991e0136d9d35ee9ffefdaa)

+++ Update Corona-Pandemie Stand 31.08.2020 +++

Umgang mit Schnupfen

Der Umgang mit leichten Krankheitssymptomen bei Kindern hat in der Praxis große Unsicherheit ausgelöst. Uns erreichten zahlreiche Anfragen, wie nun langfristig und gerade mit Blick auf die Herbst- und Wintermonate insbesondere mit leichten Krankheitssymptomen umzugehen ist.

In Anlehnung an die Vorgaben bei Kindertageseinrichtung zum Umgang mit Schnupfen halten wir folgendes Vorgehen für praktikabel.

Auch Schnupfen kann nach Aussage des RKI zu den Symptomen einer COVID-19-Erkrankung gehören. Angesichts der Häufigkeit einfachen Schnupfens/laufender Nase bei Kindern empfehlen wir folgendes: Im Falle einer laufenden Nase ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Kindes sollte zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden, ob weitere Symptome
wie Husten, Fieber etc. hinzukommen. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann das Kind wieder in der Praxis behandelt werden. Für die Wiederaufnahme ist kein ärztliches Attest erforderlich.

Quelle:
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

Sehr geehrte Besucher,

nach 26 Jahren als Inhaberin verlässt Frau Tillmanns-Carus die Sprachtherapeutische Praxis und gibt die Leitung gänzlich an ihre Nachfolger und Mitinhaber Frau Stutzkoswky und Herrn Gottzmann ab.

Auch auf diesem Weg möchten sich das gesamte Team für die vielen Jahre der harmonischen Zusammenarbeit bedanken. Wir verabschieden eine Chefin, die sich durch ihr Engagement, Einfühlungsvermögen und ihr gutes Herz ausgezeichnet hat.
Sie hat die Bedeutung und den Stellenwert der Sprachtherapie im Laufe ihrer Karriere über die Grenzen von Hürth hinaus geprägt wie sonst kaum jemand.

Sie, als unser Patienten, können natürlich wie stets auf die Qualität unserer Therapien und Zuverlässigkeit unserer Mitarbeiter vertrauen.

Wir wünschen Frau Tillmanns-Carus nur das Beste für Ihren weiteren Weg und sagen:

„Danke für alles“

 

+++ Update Corona-Pandemie Stand 27.05.2020 +++

Das Wichtigste zuerst: unsere Praxis hat weiter für Sie geöffnet!

Mit dem Vorliegen einer Verordnung (Rezept) wird die Sprachtherapie als medizinisch notwendig eingestuft und kann, unter Einhaltung der nötigen Maßnahmen, uneingeschränkt fortgesetzt werden.

Folgende hygienische Maßnahmen haben wir zum Schutz unserer Patienten und MitarbeiterInnen getroffen :

      • Alle Personen mindestens ab Schulalter sollten beim Betreten der Praxis einen Mundschutz tragen und sich die Hände desinfizieren.
      • Wenn Sie Ihren Mundschutz vergessen haben, sprechen Sie bitte unsere Sekretärin Frau Shekerbekova oder Ihre Therapeutin an. Sie wird Ihnen einen Mundschutz geben.
      • Unsere Therapietische sind ab sofort mit Schutzwänden aus Plexiglas versehen, um die Möglichkeit einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren. Im Therapieraum kann der Mund-Nasenschutz hinter der Plexiglasscheibe dann abgenommen werden
      • Die Therapie findet mit ausreichendem Abstand zwischen TherapeutIn und Patient statt.

Mit diesen Maßnahmen können wir die Therapie sicher und zweckdienlich fortsetzen.

Plexiglas Wand

+++ Update Corona-Pandemie Stand 20.03.2020 +++

Angebot zur Teletherapie/Videobehandlung

Aufgrund der steigenden Infektionsgefahr bietet unsere Praxis nun auch Teletherapie über Medien wie Skype und Videotelefonie für einige unserer Patienten an. Diese Maßnahmen sind durch die Krankenkassen genehmigt und von den Berufsverbänden empfohlen worden, um das Risiko für alle Beteiligten zu reduzieren und den zielgerichteten Fortgang der Therapie zu gewährleisten. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre/n zugewiesene/n TherapeutIn oder an die Praxisleitung. 

+++ Aktuelle Information in Bezug auf die Corona-Pandemie - Stand 16.03.2020 +++

Sehr geehrte Patienten, liebe Eltern!

Sicher haben Sie aufgrund der aktuellen Situation durch das Coronavirus viele Fragen. Wir versuchen, Ihnen diese hier so gut wie möglich zu beantworten.

  1. Grundsätzlich finden die Therapien in der Praxis und als Hausbesuche weiter statt, wenn wir Sie nicht telefonisch über einen Ausfall informieren oder aufgrund eines Therapeutenwechsels noch kein neuer Termin feststeht.

  2. Schul- und Kindergartenkinder können zur Therapie in die Praxis kommen. Auch wenn die Schulen und Kitas geschlossen sind, stehen die Kinder nicht unter Quarantäne, sondern sollen sich nur nicht in Gruppen aufhalten oder mit vielen anderen Personen Kontakt haben. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf die entsprechenden Informationen auf der Webseite unseres Berufsverbandes: http://www.dbs-ev.de/news-einzelansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=1604&cHash=0b333c386fdb37d1a8ff2d5b5b3c617b

  1. Patienten, die das 60. Lebensjahr überschritten haben und/oder an einer Grunderkrankung leiden oder Medikamente einnehmen, die das Immunsystem schwächen, gehören zur Risikogruppe. Welche Grunderkrankungen und Medikamente darunter fallen, können Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts nachlesen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

  1. Ihre Anwesenheit als Begleitperson im Wartezimmer ist nicht während der gesamten Therapiedauer erforderlich. Zur Minderung der Infektionsgefahr können Sie auch draußen oder im PKW o.ä. warten. Bitte teilen Sie dies vor Beginn der Therapie der/dem zuständigen Therapeutin/en mit.

  1. Zu Ihrem eigenen Schutz sowie dem unserer Mitarbeiter möchten wir Sie bitten, sich vor Betreten der Praxis die Hände gründlich zu desinfizieren. Sollten Sie nicht über Desinfektionsmittel verfügen, steht Ihnen dieses im Eingangsbereich der Praxis zur Verfügung.

  1. Wir haben unsere Therapeuten angewiesen, den Körperkontakt auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher sehen Sie bitte ein fehlendes Händeschütteln zur Begrüßung als gegebene Vorsichtsmaßnahme an.

  1. Weiterhin möchten wir Sie bitten, sich oder Ihre Kinder nicht im Krankheitsfall zur Therapie zu begeben, sondern telefonisch abzusagen. Voraussichtlich bis zum Ende der Osterferien müssen Sie uns dafür kein Attest vom Arzt vorlegen.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Sekretärin Frau Shekerbekova telefonisch von 14 bis 18 Uhr zur Verfügung.

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